Gesetz zur Barrierefreiheit im Netz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fokussiert die Barrierefreiheit im Netz

Das neue Gesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung wie 

  • Sehbehinderungen
  • Hörbehinderungen 
  • motorische Einschränkungen und 
  • kognitive Beeinträchtigungen.


Das kommende Gesetz zielt darauf ab, digitale Angebote für Menschen mit Behinderungen oder dauerhaften Einschränkungen zugänglicher zu machen. 

Ein Online-Angebote ist nicht barrierefrei gestaltet. Was passiert?

Dann erleben Blinde und sehbehinderte Menschen folgende Hürden im Alltag:

📷 Bilder ohne Beschreibung
Was der Screenreader nicht „sieht“, bleibt unsichtbar. Fehlt ein Alternativtext, fehlt die ganze Info.

⌨️ Keine Chance ohne Maus
Wenn Buttons, Links oder Formulare nicht per Tastatur bedienbar sind, heißt das: ausgeschlossen – für alle, die keine Maus nutzen können.

🔠 Überschriften ohne System
Screenreader brauchen Struktur. Wenn Überschriften fehlen oder durcheinander sind, wird’s unübersichtlich und mühsam.

📝 Formulare, die keiner versteht
Ohne klare Beschriftung oder logische Reihenfolge wird das Ausfüllen zum Rätselraten – oder schlicht unmöglich.

🎥 Videos ohne Untertitel oder Audiobeschreibung
Ohne Untertitel verstehen Hörgeschädigte nur die Hälfte. Ohne Audiodeskription bleibt blinden Menschen der Inhalt verborgen.

Trifft das auf dich zu?

① Du bietest ein betroffenes Produkt oder einen digitalen Service an
② Du verkaufst in der EU
③ Deine Angebote richten sich an Verbraucher:innen
④ Du bist kein Kleinstunternehmen (laut Definition)

👉 4 × Ja? Dann gilt das Gesetz für dich.
Hast du mindestens einmal Nein gesagt? Dann bist du (vorerst) nicht betroffen.

📄 § 6 Abs. 1 BaFG – Ausnahme für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen

„Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Kleinstunternehmen im Sinne dieses Gesetzes sind Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. € beträgt.“

(Quelle: wko.at/, 27.06.2025)

Aber: Sobald du Produkte verkaufst, greift das Gesetz – auch für dich.

Welche Websiten sind betroffen?

Das Gesetz unterscheidet also zwischen Produkten und Dienstleistung.

Viele der Produkte, die im Gesetz genannt sind – z. B. Selbstbedienungs-Terminals oder Zahlungsterminals – betreffen eher große Anbieter. Sie stehen in § 1 Abs. 2 BFSG und sind für die meisten kleineren Online-Businesses nicht relevant.

Spannender ist der Teil zu digitalen Dienstleistungen

Dazu zählen unter anderem:

  • eBooks
  • Webinare
  • Lizenzcodes oder Downloads
  • Online-Kurse & Mitgliederbereiche
  • eTickets

Und auch:

  • Websites mit Online-Shop
  • Buchungssysteme
  • Gutschein- oder Ticketbestellungen
  • alles, wo online ein Vertrag abgeschlossen werden kann

Wenn du digitale Angebote machst oder etwas online buchbar ist, lohnt sich ein Blick ins Gesetz – denn dann kann es für dich relevant sein.

Welche Folgen es für dich hat, wenn das Gesetz dich betrifft

📅 Ab dem 28.06.2025:
Wenn du neue Webseiten, Shops oder digitale Angebote online stellst,
→ vorher auf Barrierefreiheit prüfen
→ Regeln & Checklisten frühzeitig kennen

🕰️ Schon online vor dem 28.06.2025?
Dann gilt:
✔️ Übergangsfrist bis 2030
⚠️ Aber: Bei größeren Änderungen muss sofort auf barrierefrei umgestellt werden.

🗂️ Nur noch als Archiv online?
Webseiten oder Blogs, die du nicht mehr pflegst, fallen nicht unter das Gesetz.

💡 Gilt für alles – egal ob gratis oder kostenpflichtig:
Leadmagnet, Webinar, Download, Kurs, Shop – spielt keine Rolle.

Und wenn deine Webseiten nicht barrierefrei sind?

Wenn deine Seiten und Angebote unter das Barrierefreiheitsgesetz fallen – du aber nichts tust –, kann das schnell teuer oder unangenehm werden.

Mögliche Folgen:

🚫 Teile deiner Zielgruppe schließen dich aus
→ Menschen mit Behinderungen können dein Angebot nicht nutzen.

😤 Frust statt Vertrauen
→ Eine schlechte Nutzererfahrung sorgt für Absprünge und Beschwerden.

📜 Rechtliche Risiken
→ Abmahnungen, Unterlassungsklagen, Bußgelder (bis zu 100.000 €),
→ sogar Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln sind möglich.

📉 Schlechtes Image
→ Du wirkst wie ein Unternehmen, das Inklusion nicht ernst nimmt.

Diese Stellen verdienen ein Update – für mehr Barrierefreiheit

🖼️ Alternativtexte für Bilder & Dateien

Alle Bilder und Anhänge (z. B. Logo, Avatare, PDFs) brauchen einen sprechenden Alternativtext.
🔍 Dekoratives Bild? Kein Text nötig.
📊 Infografik? Detaillierte Beschreibung notwendig.
💡 Mehr dazu findest du auf w3.org.


🎬 Untertitel für Videos

Alle Videos brauchen Untertitel – und zwar in der Sprache der Seite, auf der sie eingebettet sind.
🗣️ Ob automatisch eingeblendet oder ein- und ausschaltbar – das entscheidest du.


🎨 Gute Kontraste

Text und Hintergrund brauchen genug Kontrast.
🔲 Helles Grau auf Weiß? Lieber nicht.
✅ Dunkel auf hell = leserfreundlich.


🧭 Strukturierte Inhalte

Deine Inhalte brauchen Struktur:

  • 📌 Klare Überschriften (richtig als H1–H6 gesetzt)
  • 📃 Abschnitte und Aufzählungen
  • ❌ Nicht nur „fett“ – Screenreader lesen HTML, nicht Stil

📄 Zugängliche Dokumente

PDFs, Word- oder Excel-Dateien sollten:

  • Metainfos (z. B. Sprache) enthalten
  • gut strukturiert und barrierefrei exportiert sein
  • keine gescannten Bilder als Textersatz verwenden

📚 Einfache, klare Kursinhalte

  • 🧠 Verwende einfache Sprache
  • 👓 Erkläre Fachbegriffe
  • 📖 Biete ein Glossar bei komplexeren Themen

⌨️ Tastaturbedienbarkeit

Deine Seite sollte auch ohne Maus funktionieren:
→ Formulare, Buttons, iFrames – alles mit der Tab-Taste erreichbar und bedienbar.


🔗 Links sinnvoll benennen

„Hier klicken“ war gestern.
✅ Besser: „Mehr zu den Teilnahmebedingungen“
📤 Und: Link am besten so einstellen, dass er in einem neuen Fenster öffnet.


📜 Barrierefreiheitserklärung

Deine Website und dein Shop brauchen eine leicht auffindbare Erklärung zur Barrierefreiheit – z. B. über den Footer oder in den AGB.


⏳ Wenn du betroffen bist: Starte bald.

Je eher du beginnst, desto einfacher wird’s. Und deine Community wird es dir danken. ❤️

Disclaimer:

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Mache dich mit den offiziellen Informationen vertraut und beobachte auch mögliche Änderungen dazu.

Inklusion ist kein Trend. Sie ist Haltung – und Haltung kann man nicht downloaden. Aber umsetzen. Und damit fangen wir jetzt einfach an, oder?

Alles LIEBE für dein Business wünscht dir

Deine LEO – Waltraud Leobacher

Bibliographie:

https://www.wko.at/ce-kennzeichnung-normen/informationen-zum-barrierefreiheitsgesetz, 27.06.2025

https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2019/882/oj?locale=de, 27.06.2025

Bilder: Leobacher Unternehmensberatung, Canva

Die Texte sind von mir selbst und mit Hilfe von ChatGPT verfasst worden.


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